Alle Fahrerlaubnisklassen im Überblick
Klasse B197
Die Fahrerlaubnisklasse B197 ermöglicht die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, berechtigt jedoch anschließend auch zum Führen von Schaltfahrzeugen.
Klasse B197 umfasst:
Berechtigung für Automatik- und Schaltfahrzeuge
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM mit bis zu 8 Sitzplätzen, exklusive Fahrer
Anhänger bis 750 kg zGM, bzw. schwerer bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von max. 3.500 kg zGM
Einschluss der Klassen AM und L
Klasse B
Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Führen von Pkw mit Schalt- und Automatikgetriebe. Die praktische Prüfung wird dabei auf einem Schaltfahrzeug abgelegt.
Klasse B umfasst:
Berechtigung zum Führen von Schaltfahrzeugen und Automatikfahrzeugen
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM mit bis zu 8 Sitzplätzen, exklusive Fahrer
Anhänger bis 750 kg zGM, bzw. schwerer, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg zGM beträgt
Einschluss der Klassen AM und L
Klasse B78
Die Fahrerlaubnisklasse B78 ist die Automatikregelung innerhalb der Klasse B. Die praktische Fahrprüfung wird auf einem Automatikfahrzeug abgelegt; die Fahrerlaubnis berechtigt anschließend ausschließlich zum Führen von Automatikfahrzeugen.
B78 umfasst:
Berechtigung nur für Automatikfahrzeuge (Schaltfahrzeuge sind nicht erlaubt)
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM mit bis zu 8 Sitzplätzen
Anhänger bis 750 kg, bzw. schwerer, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg beträgt
Einschluss der Klassen AM und L
